Die AGB der Value Cosmetics AG für sämtliche Warenlieferungen an Partner. Gültig ab 01. März 2024.
Die bestellte Ware wird frachtfrei geliefert. VALUE COSMETICS ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. VALUE COSMETICS ist lediglich verpflichtet, aus dem eigenen Warenvorrat zu leisten. Sollte VALUE COSMETICS aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen und eintretenden Hindernissen, die VALUE COSMETICS nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Störung der Verkehrswege, Cyberangriffe auf das IT-System, Epidemien und Pandemien) länger als 4 Wochen nicht liefern können, kann der Besteller eine Erklärung verlangen, ob VALUE COSMETICS zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich VALUE COSMETICS nicht unverzüglich, kann der Besteller von der betroffenen Bestellung zurücktreten. Wenn nach dem Ablauf der Frist keine Lieferung erfolgt, können beide Parteien ebenfalls von der betroffenen Bestellung zurücktreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von VALUE COSMETICS und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt VALUE COSMETICS dem Besteller unverzüglich mit. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
Die von VALUE COSMETICS vertriebenen hochwertigen Parfümeriewaren (im Folgenden: „Produkte“) verschiedener Marken, werden ausschließlich an qualifizierte Besteller zu den folgenden Bedingungen verkauft oder sonst abgegeben:
Das Recht des Bestellers, die eigenen Verkaufspreise frei festzusetzen, wird dadurch nicht berührt und bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch VALUE COSMETICS aufgrund vertragsverletzenden Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Verstößen gegen § 6 Abs. 6.10, entfallen die Zusagen für noch auszuzahlende Boni oder Werbekostenzuschüsse.
Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung, insbesondere bei Verstößen gegen § 6 Abs. 6.1 bis 6.10 und gegen die Verpflichtungen aus dem Code of Conduct gem. § 14, kann VALUE COSMETICS auf die Auszahlung zugesagter Boni und Werbekostenzuschüsse als Prämien für gute Vertragserfüllung verzichten oder bereits ausgezahlte Boni oder Werbekostenzuschüsse für das betreffende Jahr zurückfordern.
Die von VALUE COSMETICS dem Besteller in einem wirtschaftlich vertretbaren Umfang zur Verfügung gestellten Werbemittel (z. B. Gratisproben, Tester, Facticen) bleiben im Eigentum von VALUE COSMETICS und dürfen nur bestimmungsgemäß für Werbezwecke verwendet werden. Jegliche andere Verfügung, insbesondere der Verkauf von Werbemitteln jeder Art, ist verboten. Der Besteller ist jedoch zur unentgeltlichen und bestimmungsgemäßen Abgabe ihm zur Verfügung gestellter Gratisproben an Endverbraucher in angemessenem Umfang für Werbezwecke berechtigt. Mit dem Vermerk „©Value Cosmetics AG“ gekennzeichnete Informationen wie Preislisten, Informationen über Neuheiten und Promotionsblätter sind nur für den internen Gebrauch beim Besteller bestimmt und dürfen nicht veröffentlicht oder sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Parteien erklären, dass sie und die von ihnen, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, eingesetzten Vertragspartner folgende Werte teilen:
Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist eine Bedingung für eine vertragliche Zusammenarbeit mit VALUE COSMETICS. Alle Mitarbeiter sowie die Beauftragten und Lieferanten von VALUE COSMETICS werden über die Anforderungen des Code of Conduct informiert.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht für das Schriftformerfordernis.
Gültig ab 01. März 2024
UID CHE-301.865.731
CH-ID CH-020-3038176-9
EHRA-ID 1108127
© Value Cosmetics AG · Ein Unternehmen der NOBILIS GROUP